Punkte Flensburg

Punktekatalog Flensburg

Der Punktekatalog aus Flensburg:

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Der Punktekatalog Flensburg gibt an, wie viele Punkte man für welches Vergehen erhält, wenn man die Regeln des Straßenverkehrs nicht beachtet. Dabei ist die Bezeichnung Punktekatalog Flensburg so eigentlich nicht richtig, da es sich um den Bußgeldkatalog, die "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr" handelt. Die Punkte, die man auf Grund des Bußgeldkatalogs sammelt, werden im Verkehrszentralregister in Flensburg gespeichert. Der Punktekatalog wird regelmäßig durch den Gesetzgeber überarbeitet. Die zurzeit aktuelle Version des Punktekatalog Flensburg stammt vom 01.08.2007.

 

Punkte in Flensburg erhält man für Ordnungswidrigkeiten und für Straftaten. Dabei sieht der Punktekatalog Flensburg eine Staffelung je nach Schwere der Tat vor, die von einem Punkt in Flensburg bis zu sieben Punkten in Flensburg reicht.

 

Für welche Ordnungswidrigkeit man Punkte in Flensburg erhält, erfahren Sie hier:

 

Abbiegen

Beim Linksabbiegen nicht vor dem entgegenkommenden Linksabbieger abgebogen, obwohl dies möglich war, mit Gefährdung eines anderen

1 Punkt in Flensburg und 40 EUR

 

Abgebogen, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen mit Gefährdung eines anderen

2 Punkte in Flensburg und 40 EUR

 

Beim Abbiegen in ein Grundstück einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

2 Punkte in Flensburg und 50 EUR

 

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an einer Ampel vor dem Rechtsabbiegen nicht

angehalten

3 Punkte in Flensburg und 50 EUR

 

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an einer Ampel den Kraftfahrzeugverkehr der

freigegebenen Verkehrsrichtung gefährdet

3 Punkte in Flensburg und 60 EUR

 

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an einer Ampel den Fahrrad- oder

Fußgängerverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert

3 Punkte in Flensburg und 60 EUR

 

gefährdet

3 Punkte in Flensburg und 75 EUR

 

 

Alkohol und Drogen

Kraftfahrzeug gefahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von mindestens 0,25 mg/l oder mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 0,5 Promille

1. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 250 EUR, 1 Monat Fahrverbot

2. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 500 EUR, 3 Monate Fahrverbot

ab 3. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 750 EUR, 3 Monate Fahrverbot

 

Kraftfahrzeug gefahren unter der Wirkung eines berauschenden

Mittels, beispielsweise Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin oder Designer-Drogen

1. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 250 EUR, 1 Monat Fahrverbot

2. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 500 EUR, 3 Monate Fahrverbot

ab 3. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 750 EUR, 3 Monate Fahrverbot

 

 

Ampel

Ampel bei „Rot“ überfahren

3 Punkte in Flensburg und 50 EUR

 

Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

4 Punkte in Flensburg und 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot

 

Ampel bei schon länger als einer Sekunde leuchtendem „Rot“ überfahren

(qualifizierter Rotlichtverstoß)

4 Punkte in Flensburg und 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot

 

Ampel bei schon länger als einer Sekunde leuchtendem „Rot“ überfahren

(qualifizierter Rotlichtverstoß) mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

4 Punkte in Flensburg und 200 EUR, 1 Monat Fahrverbot

 

 

Autobahn und Kraftfahrstraße

Auf Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt

2 Punkte in Flensburg und 40 EUR

 

Den Seitenstreifen von Autobahn oder Kraftfahrstraße benutzt, um schneller vorwärts zu kommen

2 Punkte in Flensburg und 50 EUR

 

Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet

3 Punkte in Flensburg und 50 EUR

 

Auf Ein- oder Ausfahrten von Autobahn oder Kraftfahrstraße gewendet, rückwärts

oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren

4 Punkte in Flensburg und 50 EUR

 

Auf dem Seitenstreifen von Autobahn oder Kraftfahrstraße gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren

4 Punkte in Flensburg und 100 EUR

 

Auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren

4 Punkte in Flensburg und 150 EUR

 

 

Bahnübergänge und Schienenfahrzeuge

An einem Bahnübergang nicht gewartet, obwohl Fahrzeugführer von Lichtzeichen

oder einem Bahnbediensteten zum Anhalten aufgefordert wurde oder sich die

Schranken senkten

3 Punkte in Flensburg und 150 EUR, 1 Monat Fahrverbot

 

 

Fahrzeugmängel

Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen

1 Punkt in Flensburg und 50 EUR

 

Kraftfahrzeug in mangelhaftem Zustand gefahren, beispielsweise mit defekten

Bremsen oder abgefahrenen Reifen

3 Punkte in Flensburg und 50 EUR

 

 

Fristenüberschreitung

Den Termin für die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten

2 Punkte in Flensburg und 40 EUR

 

Den Termin für die Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten

1 Punkte in Flensburg und 40 EUR

 

 

Geschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem

anderen Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:

 

innerorts in km/h

21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 50 EUR

26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 60 EUR

31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 100 EUR, 1 Monat Fahrverbot

41 – 50 = 4 Punkte in Flensburg, 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 175 EUR, 2 Monate Fahrverbot

61 – 70 = 4 Punkte in Flensburg, 300 EUR, 3 Monate Fahrverbot

Über 70 = 4 Punkte in Flensburg, 425 EUR, 3 Monate Fahrverbot

 

 

außerorts in km/h

21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 50 EUR

31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 75 EUR

41 – 50 = 3 Punkte in Flensburg, 100 EUR, 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 150 EUR, 1 Monat Fahrverbot

61 – 70 = 4 Punkte in Flensburg, 275 EUR, 2 Monate Fahrverbot

Über 70 = 4 Punkte in Flensburg, 375 EUR, 3 Monate Fahrverbot

 

 

Ladungsbeförderung und -sicherung

Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen besonders gesichert mit Gefährdung eines anderen

3 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

mit Sachbeschädigung

3 Punkte in Flensburg, 60 EUR

 

Führen eines Fahrzeugs, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

 

Parken und Halten

Geparkt, so dass die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz war nicht mehr gewährleistet ist

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

Geparkt, vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit

Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz

1 Punkt in Flensburg, 50 EUR

 

 

Personenbeförderung und -sicherung

Als Autofahrer Kinder ohne jede Sicherung befördert bei einem Kind

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

bei mehreren Kindern

1 Punkt in Flensburg, 50 EUR

 

 

Radarwarngerät

Radarwarngerät betriebsbereit mitgeführt

4 Punkte in Flensburg, 75 EUR

 

 

Radfahrer

Als Radfahrer Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

bei Besitz eines gültigen Führerscheins

1 Punkt in Flensburg, 62,50 EUR

 

 

Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und Radfahrern

In einem Fußgängerbereich einen Fußgänger gefährdet bei dort zugelassenem

Fahrzeugverkehr

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

bei dort nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr

1 Punkt in Flensburg, 50 EUR

 

Beim Abbiegen keine Rücksicht auf einen Fußgänger genommen und ihn dadurch

gefährdet

2 Punkte in Flensburg, 40 EUR

 

An einem Fußgängerüberweg überholt

4 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

An einem Fußgängerüberweg, den jemand erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht

4 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren

4 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

 

Rückwärts fahren

Beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

2 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

 

Saisonkennzeichen

Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen zugelassenen Zeitraums

auf öffentlichen Straßen abgestellt

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

gefahren

3 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

 

Sicherheitsabstand

Unzureichender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von

mehr als 80 km/h Abstand weniger als

 

5/10 = 1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

4/10 = 2 Punkte in Flensburg, 60 EUR

3/10 = 3 Punkte in Flensburg, 100 EUR, 1 Monat Fahrverbot bei über 100 km/h

2/10 = 4 Punkte in Flensburg, 150 EUR, 2 Monate Fahrverbot bei über 100 km/h

1/10 = 4 Punkte in Flensburg, 200 EUR, 3 Monate Fahrverbot bei über 100 km/h

des halben Tachowerts

 

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h Abstand weniger als

 

5/10 = 2 Punkte in Flensburg, 60 EUR

4/10 = 3 Punkte in Flensburg, 100 EUR

3/10 = 4 Punkte in Flensburg, 150 EUR, 1 Monat Fahrverbot bei über 100 km/h

2/10 = 4 Punkte in Flensburg, 200 EUR, 2 Monate Fahrverbot bei über 100 km/h

1/10 = 4 Punkte in Flensburg, 250 EUR, 3 Monate Fahrverbot bei über 100 km/h

des halben Tachowerts

 

 

Telefonieren

Während der Fahrt telefoniert und dabei ein Mobiltelefon oder den Hörer eines

Autotelefons in der Hand gehalten, also keine Freisprecheinrichtung benutzt

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

 

Überholen

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

mit Sachbeschädigung

1 Punkt in Flensburg, 60 EUR

 

Überholt, ohne entsprechende Verkehrszeichen beachtet zu haben

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

Zum Überholen ausgeschert und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährdet

2 Punkte in Flensburg, 40 EUR

 

Rechts überholt außerhalb geschlossener Ortschaften

3 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

Überholt, obwohl Fahrer nicht übersehen konnte, dass während des gesamten

Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war

3 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überfahren

oder durch Pfeile vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt

4 Punkte in Flensburg, 75 EUR

 

mit Gefährdung eines anderen oder Sachbeschädigung

4 Punkte in Flensburg, 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot

 

 

Umwelt

Kraftfahrzeug gefahren trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung

schädlicher Luftverschmutzung

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

 

Verkehrsbehinderung

Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 

 

Vorfahrt

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet

3 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

Unbedingtes Haltegebot (Stoppschild) nicht beachtet mit Gefährdung eines anderen

3 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt

3 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

 

Wenden

Einen anderen Verkehrsteilnehmer beim Wenden gefährdet

2 Punkte in Flensburg, 50 EUR

 

 

Wetterverhältnisse

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee am Tag nicht mit Abblendlicht gefahren außerhalb geschlossener Ortschaften

3 Punkte in Flensburg, 40 EUR

 

Kraftfahrzeug nicht an die Wetterverhältnisse angepasst mit Behinderung eines

anderen

1 Punkt in Flensburg, 40 EUR

 
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