Punktekatalog Flensburg
Der Punktekatalog aus Flensburg:
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Der Punktekatalog Flensburg gibt an, wie viele Punkte man für welches Vergehen erhält, wenn man die Regeln des Straßenverkehrs nicht beachtet. Dabei ist die Bezeichnung Punktekatalog Flensburg so eigentlich nicht richtig, da es sich um den Bußgeldkatalog, die "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr" handelt. Die Punkte, die man auf Grund des Bußgeldkatalogs sammelt, werden im Verkehrszentralregister in Flensburg gespeichert. Der Punktekatalog wird regelmäßig durch den Gesetzgeber überarbeitet. Die zurzeit aktuelle Version des Punktekatalog Flensburg stammt vom 01.08.2007.
Punkte in Flensburg erhält man für Ordnungswidrigkeiten und für Straftaten. Dabei sieht der Punktekatalog Flensburg eine Staffelung je nach Schwere der Tat vor, die von einem Punkt in Flensburg bis zu sieben Punkten in Flensburg reicht.
Für welche Ordnungswidrigkeit man Punkte in Flensburg erhält, erfahren Sie hier:
Abbiegen
Beim Linksabbiegen nicht vor dem entgegenkommenden Linksabbieger abgebogen, obwohl dies möglich war, mit Gefährdung eines anderen
1 Punkt in Flensburg und 40 EUR
Abgebogen, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen mit Gefährdung eines anderen
2 Punkte in Flensburg und 40 EUR
Beim Abbiegen in ein Grundstück einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
2 Punkte in Flensburg und 50 EUR
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an einer Ampel vor dem Rechtsabbiegen nicht
angehalten
3 Punkte in Flensburg und 50 EUR
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an einer Ampel den Kraftfahrzeugverkehr der
freigegebenen Verkehrsrichtung gefährdet
3 Punkte in Flensburg und 60 EUR
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an einer Ampel den Fahrrad- oder
Fußgängerverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert
3 Punkte in Flensburg und 60 EUR
gefährdet
3 Punkte in Flensburg und 75 EUR
Alkohol und Drogen
Kraftfahrzeug gefahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von mindestens 0,25 mg/l oder mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 0,5 Promille
1. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 250 EUR, 1 Monat Fahrverbot
2. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 500 EUR, 3 Monate Fahrverbot
ab 3. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 750 EUR, 3 Monate Fahrverbot
Kraftfahrzeug gefahren unter der Wirkung eines berauschenden
Mittels, beispielsweise Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin oder Designer-Drogen
1. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 250 EUR, 1 Monat Fahrverbot
2. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 500 EUR, 3 Monate Fahrverbot
ab 3. Verstoß = 4 Punkte in Flensburg und 750 EUR, 3 Monate Fahrverbot
Ampel
Ampel bei „Rot“ überfahren
3 Punkte in Flensburg und 50 EUR
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
4 Punkte in Flensburg und 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot
Ampel bei schon länger als einer Sekunde leuchtendem „Rot“ überfahren
(qualifizierter Rotlichtverstoß)
4 Punkte in Flensburg und 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot
Ampel bei schon länger als einer Sekunde leuchtendem „Rot“ überfahren
(qualifizierter Rotlichtverstoß) mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
4 Punkte in Flensburg und 200 EUR, 1 Monat Fahrverbot
Autobahn und Kraftfahrstraße
Auf Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
2 Punkte in Flensburg und 40 EUR
Den Seitenstreifen von Autobahn oder Kraftfahrstraße benutzt, um schneller vorwärts zu kommen
2 Punkte in Flensburg und 50 EUR
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet
3 Punkte in Flensburg und 50 EUR
Auf Ein- oder Ausfahrten von Autobahn oder Kraftfahrstraße gewendet, rückwärts
oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
4 Punkte in Flensburg und 50 EUR
Auf dem Seitenstreifen von Autobahn oder Kraftfahrstraße gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
4 Punkte in Flensburg und 100 EUR
Auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
4 Punkte in Flensburg und 150 EUR
Bahnübergänge und Schienenfahrzeuge
An einem Bahnübergang nicht gewartet, obwohl Fahrzeugführer von Lichtzeichen
oder einem Bahnbediensteten zum Anhalten aufgefordert wurde oder sich die
Schranken senkten
3 Punkte in Flensburg und 150 EUR, 1 Monat Fahrverbot
Fahrzeugmängel
Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen
1 Punkt in Flensburg und 50 EUR
Kraftfahrzeug in mangelhaftem Zustand gefahren, beispielsweise mit defekten
Bremsen oder abgefahrenen Reifen
3 Punkte in Flensburg und 50 EUR
Fristenüberschreitung
Den Termin für die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten
2 Punkte in Flensburg und 40 EUR
Den Termin für die Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten
1 Punkte in Flensburg und 40 EUR
Geschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem
anderen Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:
innerorts in km/h
21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 50 EUR
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 60 EUR
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 100 EUR, 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 = 4 Punkte in Flensburg, 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 175 EUR, 2 Monate Fahrverbot
61 – 70 = 4 Punkte in Flensburg, 300 EUR, 3 Monate Fahrverbot
Über 70 = 4 Punkte in Flensburg, 425 EUR, 3 Monate Fahrverbot
außerorts in km/h
21 – 25 = 1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
26 – 30 = 3 Punkte in Flensburg, 50 EUR
31 – 40 = 3 Punkte in Flensburg, 75 EUR
41 – 50 = 3 Punkte in Flensburg, 100 EUR, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 = 4 Punkte in Flensburg, 150 EUR, 1 Monat Fahrverbot
61 – 70 = 4 Punkte in Flensburg, 275 EUR, 2 Monate Fahrverbot
Über 70 = 4 Punkte in Flensburg, 375 EUR, 3 Monate Fahrverbot
Ladungsbeförderung und -sicherung
Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen besonders gesichert mit Gefährdung eines anderen
3 Punkte in Flensburg, 50 EUR
mit Sachbeschädigung
3 Punkte in Flensburg, 60 EUR
Führen eines Fahrzeugs, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
Parken und Halten
Geparkt, so dass die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz war nicht mehr gewährleistet ist
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
Geparkt, vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit
Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz
1 Punkt in Flensburg, 50 EUR
Personenbeförderung und -sicherung
Als Autofahrer Kinder ohne jede Sicherung befördert bei einem Kind
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
bei mehreren Kindern
1 Punkt in Flensburg, 50 EUR
Radarwarngerät
Radarwarngerät betriebsbereit mitgeführt
4 Punkte in Flensburg, 75 EUR
Radfahrer
Als Radfahrer Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
bei Besitz eines gültigen Führerscheins
1 Punkt in Flensburg, 62,50 EUR
Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und Radfahrern
In einem Fußgängerbereich einen Fußgänger gefährdet bei dort zugelassenem
Fahrzeugverkehr
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
bei dort nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr
1 Punkt in Flensburg, 50 EUR
Beim Abbiegen keine Rücksicht auf einen Fußgänger genommen und ihn dadurch
gefährdet
2 Punkte in Flensburg, 40 EUR
An einem Fußgängerüberweg überholt
4 Punkte in Flensburg, 50 EUR
An einem Fußgängerüberweg, den jemand erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht
4 Punkte in Flensburg, 50 EUR
nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren
4 Punkte in Flensburg, 50 EUR
Rückwärts fahren
Beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
2 Punkte in Flensburg, 50 EUR
Saisonkennzeichen
Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen zugelassenen Zeitraums
auf öffentlichen Straßen abgestellt
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
gefahren
3 Punkte in Flensburg, 50 EUR
Sicherheitsabstand
Unzureichender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von
mehr als 80 km/h Abstand weniger als
5/10 = 1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
4/10 = 2 Punkte in Flensburg, 60 EUR
3/10 = 3 Punkte in Flensburg, 100 EUR, 1 Monat Fahrverbot bei über 100 km/h
2/10 = 4 Punkte in Flensburg, 150 EUR, 2 Monate Fahrverbot bei über 100 km/h
1/10 = 4 Punkte in Flensburg, 200 EUR, 3 Monate Fahrverbot bei über 100 km/h
des halben Tachowerts
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h Abstand weniger als
5/10 = 2 Punkte in Flensburg, 60 EUR
4/10 = 3 Punkte in Flensburg, 100 EUR
3/10 = 4 Punkte in Flensburg, 150 EUR, 1 Monat Fahrverbot bei über 100 km/h
2/10 = 4 Punkte in Flensburg, 200 EUR, 2 Monate Fahrverbot bei über 100 km/h
1/10 = 4 Punkte in Flensburg, 250 EUR, 3 Monate Fahrverbot bei über 100 km/h
des halben Tachowerts
Telefonieren
Während der Fahrt telefoniert und dabei ein Mobiltelefon oder den Hörer eines
Autotelefons in der Hand gehalten, also keine Freisprecheinrichtung benutzt
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
Überholen
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
mit Sachbeschädigung
1 Punkt in Flensburg, 60 EUR
Überholt, ohne entsprechende Verkehrszeichen beachtet zu haben
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
Zum Überholen ausgeschert und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährdet
2 Punkte in Flensburg, 40 EUR
Rechts überholt außerhalb geschlossener Ortschaften
3 Punkte in Flensburg, 50 EUR
Überholt, obwohl Fahrer nicht übersehen konnte, dass während des gesamten
Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war
3 Punkte in Flensburg, 50 EUR
und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überfahren
oder durch Pfeile vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt
4 Punkte in Flensburg, 75 EUR
mit Gefährdung eines anderen oder Sachbeschädigung
4 Punkte in Flensburg, 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot
Umwelt
Kraftfahrzeug gefahren trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung
schädlicher Luftverschmutzung
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
Verkehrsbehinderung
Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR
Vorfahrt
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet
3 Punkte in Flensburg, 50 EUR
Unbedingtes Haltegebot (Stoppschild) nicht beachtet mit Gefährdung eines anderen
3 Punkte in Flensburg, 50 EUR
Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt
3 Punkte in Flensburg, 50 EUR
Wenden
Einen anderen Verkehrsteilnehmer beim Wenden gefährdet
2 Punkte in Flensburg, 50 EUR
Wetterverhältnisse
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee am Tag nicht mit Abblendlicht gefahren außerhalb geschlossener Ortschaften
3 Punkte in Flensburg, 40 EUR
Kraftfahrzeug nicht an die Wetterverhältnisse angepasst mit Behinderung eines
anderen
1 Punkt in Flensburg, 40 EUR