Punkte Flensburg System
Punkte Flensburg System:
Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?
Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet. Im Rahmen des Punktesystems werden die Daten aller Verkehrssünder erfasst und gespeichert.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat über das System der Punkte in Flensburg die Möglichkeit, jederzeit den Stand seiner Punkte zu erfragen um so festzustellen, wo er steht. Dadurch wird gewährleistet, dass das jeweilige Fehlverhalten zunächst überprüft und entsprechend gegengesteuert werden kann.
Unabhängig davon gibt das System der Punkte in Flensburg Hilfestellungen, damit der Betroffene seine Mängel in der Fahreignung möglichst frühzeitig beseitigen und einen Punkteanstieg vermeiden kann. Auch hilft das System der Punkte in Flensburg präventiv.
Punkte in Flensburg bekommt man für alle rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und rechtskräftigen Straftaten, so fern Punkte in Flensburg für diese Straftaten vorgesehen sind.
Punkte in Flensburg sieht das System in einer Skala von einem Punkt bis zu sieben Punkte vor. Für Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoß, Rotlichtverstoß, Handy am Ohr, etc.) gibt es bis zu vier Punkte.
Für Straftaten (Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unfallflucht, etc.) erhält man fünf bis sieben Punkte.
Durch Aufbauseminar und verkehrspsychologisches Gespräch können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug.
Mitte 2006 waren 8,359 Mio. Personen im Verkehrszentralregister in Flensburg gespeichert. Alljährlich ereignen sich rund 2,25 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Wie die Statistik zeigt, geht das höchste Unfallrisiko dabei von so genannten Punkte-Sündern aus, d.h. von Autofahrern, die im Verkehrszentralregister in Flensburg registriert sind. Seit dem 04. August 1951 existiert das Kraftfahrt-Bundesamt. Zusammen damit wurde das System der Punkte in Flensburg eingeführt. Das System der Punkte in Flensburg soll eine gleiche Behandlung der im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen gewährleisten. Punkte in Flensburg erhält man für rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten ab 40 EUR oder bei rechtskräftig festgestellten Straftaten. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es bis zu vier Punkte und für Straftaten fünf bis sieben Punkte.
1 bis 8 Punkte Flensburg
Bei einem Punktestand in Flensburg von null bis zu sieben Punkten geschieht zunächst von Seiten der Behörden her nichts. Es besteht die Möglichkeit, vier Punkte löschen zu lassen, in dem man an einem Punkteabbaukurs (wird von verschiedenen Fahrschulen angeboten) teilnimmt. Die Möglichkeit räumt der Gesetzgeber alle fünf Jahre ein. Man kann den Kurs zwar häufiger machen, es werden aber nur alle fünf Jahre Punkte abgezogen. Wann man den Kurs absolviert hat und auf Grund der Teilnahme ein Punkteabzug erfolgte, wird dies im Verkehrszentralregister eingetragen. Es ist nur ein Abzug bis zu null Punkte möglich. Bis zum Erreichen von acht Punkten in Flensburg werden vier Punkte bei erfolgreicher Teilnahme abgezogen.
9 bis 13 Punkte Flensburg
Erreicht man den oben bezeichneten Punktestand, so erfolgt eine Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt). Diese Verwarnung ist kostenpflichtig (17,90 EUR zzgl. Auslagen). In dem Schreiben erfolgt der Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar (Punkteabbaukurs, siehe 1 bis 8 Punkte Flensburg). Wird der Kurs erfolgreich absolviert, so werden zwei Punkte in Flensburg abgezogen.
14 bis 17 Punkte Flensburg
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar (Punkteabbaukurs, siehe oben) an. Diese Anordnung ist kostenpflichtig (25,60 EUR zzgl. Auslagen). Wird der Nachweis darüber nicht fristgerecht beigebracht, wird die Fahrerlaubnis entzogen!! Der "Führerschein ist dann weg". Es muss also erst wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragt und erteilt werden, man muss "den Führerschein neu machen". Liegt zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Beantragung auf Wiedererteilung ein Zeitraum von weniger als zwei Jahren, kann die Behörde auf die Ablegung der theoretischen und/oder praktischen Prüfung verzichten. Die Teilnahme an dem Punkteabbaukurs muss aber nachgewiesen werden.
Wurde bereits innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht, so erfolgt nur eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen und das bei Erreichen von 18 Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis entzogen werden wird.
Hat der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und legt er hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden zwei Punkte in Flensburg abgezogen.
ab 18 Punkte Flensburg
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Will man eine neue Fahrerlaubnis beantragen, müssen zwischen dem Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis und der Ausstellung der neuen Fahrerlaubnis mindestens sechs Monate liegen. Da die Behörde circa 2 - 3 Monate für die Bearbeitung benötigt, sollte man den Antrag auf Wiedererteilung circa 2 - 3 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist stellen. In der Regel ist vor der Wiedererteilung eine MPU abzulegen.
Wie und wo erfahre ich, wie viele Punkte in Flensburg ich habe?
Den aktuellen Punktestand kann man bei der Behörde KOSTENLOS erfahren, die die Punkte speichert, nämlich dem Kraftfahrtbundesamt. Sie können an die Behörde einfach einen Brief schreiben, in welchem Sie um Auskunft aus dem "Verkehrszentralregister" bitten. Sie sollten eine Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises beifügen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?
Die Punkte werden erst getilgt und dann gelöscht! Tilgen heißt, dass die Punkte nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Sie bleiben aber, nach dem sie getilgt wurden, noch ein Jahr auf einer Art Ersatzbank, der so genannten Überliegefrist. Erst wenn die Überliegefrist abgelaufen ist, wird der Punkt endgültig gelöscht.
Um das System zu verstehen, muss man zunächst mal wissen, wann Punkte getilgt werden. Dies hängt zunächst davon ab, woher man die Punkte hat. Sind es Punkte aus Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, etc.), werden die Punkte nach zwei Jahren getilgt (Bei Straftaten gelten längere Fristen - mehr dazu weiter unten.). Die Punkte wegen Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten werden aber nur nach zwei Jahren getilgt, wenn in dieser Zeit keine neuen Punkte hinzukommen. Denn wenn eine neue Tat hinzukommt, verlängert sich die Tilgungsfrist auf bis zu maximal fünf Jahre.
Also: Rechtskraft Tat 1 = Frist beginnt zu laufen (z.B. 10.10.2002), Tattag Tat 2 (10.09.2004) liegt also innerhalb der zwei Jahre und wird z.B. innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft Tat 1, nach dem Tat 2 rechtskräftig festgestellt wurde, eingetragen (nehmen wir an, am 10.08.2005), dann werden die Punkte Tat 1, die schon getilgt waren (nämlich am 10.10.2004) und sich in der Überliegefrist befunden hatten (Ersatzbank) nicht endgültig gelöscht! In jedem Fall werden Punkte nach fünf Jahren gelöscht, egal ob innerhalb der zwei Jahre eine neue Tat begangen wurde, die innerhalb von drei Jahren rechtskräftig festgestellt worden ist.
Nach fünf Jahren werden Punkte getilgt und gelöscht, welche man wegen der Begehung von Straftaten erhalten hat. Dies gilt nicht bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. Also Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB, § 316 StGB, § 323 a StGB und Entscheidung, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und § 69 b StGB oder eine Sperre nach § 69 Abs. 1 S. 3 StGB angeordnet worden ist.
In allen übrigen Fällen, also bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen, sowie bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis beträgt die Frist zehn Jahre.
Zu unterscheiden von der Tilgungsfrist ist die Löschung der Punkte in Flensburg. Sind die Punkte tilgungsreif, werden sie nach Ablauf eines weiteren Jahres (Überliegefrist) gelöscht und sind dann nicht mehr nachvollziehbar.
Wie baue ich Punkte in Flensburg ab?
Wenn Sie Punkte in Flensburg haben, können Sie durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren (Punkteabbaukurs) und verkehrspsychologischen Beratungen bis zu 4 Punkte abbauen. Wo diese Kurse angeboten werden, erfahren Sie auf dieser Webseite. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden. Die Bescheinigung überreicht die Fahrschule an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.